Der Umweltverband Birkenwerder - Hohen Neuendorf sieht darin ein weiteres und aktuelles Beispiel für die schleichende Vernutzung ökologischer Ressourcen im Gebiet beider Kommunen und fordert einen nachhaltigen Umgang mit Wald, Baumbestand und geschützten Arten im Stadtgebiet.
Die gerodete Fläche gehört zur Gemarkung Hohen Neuendorf in Hoheit der Forst Brandenburg, die Hans-Holbein-Str. gehört bereits zu Birkenwerder.
Geplant ist nach unseren Informationen ein Bauvorhaben für zwei Einfamilienhäuser (EFH). Eigentümer der Flächen ist ein Immobilienmakler in Falkensee. Ohne offizielle Zuwegung zu den Flurstücken 93, 94/1 und 94/2 (Hans-Holbein-Str. 13a) ist das Projekt allerdings nicht realisierbar.
Bisher wurde sowohl aus Birkenwerder wie Hohen Neuendorf signalisiert, dass eine Bauvoranfrage für zwei EFH erst positiv beschieden wird, wenn eine Vereinbarung zwischen Eigentümer und Forsten über ein uneingeschränktes Wege- und Leitungsrecht vorliegt. Das scheint jetzt der Fall zu sein. Dem Vernehmen hat der Makler ein uneingeschränktes Wege- und Leitungsrecht bekommen, die Zuwegungsfläche aber nicht gekauft.
Auf jeden Fall gehört das Wege- und Leitungsrecht jedoch als Last in die Grundbücher. Dafür ist Hohen Neuendorf zuständig. Vorher darf der Notar das Wegerecht nicht beim Grundbuchamt zur Eintragung in Auftrag geben. Dazu muss das Bauamt eine Zeichnung mit der Breite des Weges vorlegen, die dann in die Flurkarten übernommen werden kann. Ist das bereits geschehen?
Zu prüfen bleibt, ob mit dem jetzt garantierten Nutzungsrecht eine Umwidmung in Straßenland trotzdem erforderlich ist. Die Beseitigung von Wald zugunsten einer anderen Bodennutzungsart ist erlaubnispflichtig. Für eine Straße muss es eine Waldumwandlung geben. Dazu muss die Stadtverwaltung diese planen und die Forst ihr Einverständnis geben.
Weiterhin ist auf der Flurkarte auch nur ein Teil der hinteren Grundstücke als Bauland ausgewiesen, aber genau dort fühen dann die Wege lang, um alle 3 Flurstücke zu erreichen.
Sollen die Baugrundstücke auch um die Ecke befahren werden, muss es zu weiteren Fällungen kommen.
Alle Maßnahmen im Außenbereich müssen im Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) abgestimmt werden. Für die Baumfällaktion soll keine Anmeldung bei der UNB vorgelegen haben. Die Behörde will unserer Kenntnis nach den Vorgang prüfen. Was sagt die UNB zur Rodung und Befahrung des Waldes mit Baufahrzeugen?
Keine weiteren Fällungen
Der Umweltverband fürchtet nun, dass es auf dem potentiellen Baugrundstück zu Fällarbeiten kommt, um erforderliche Genehmigungen (Baumschutzsatzung) und die Artenschutzprüfung im Planverfahren zu umgehen. Die seit vier Jahren verlassenen alten Wochenendhäuser dienen unserer Kenntnis nach u.a. Fledermäusen als Unterschlupf. Ein Nachbar hat das mit seiner Wildkamera aufgenommen und das der unteren Naturschutzbehörde gemeldet. Zwischenzeitlich haben sich auch Füchse und Waschbären angesiedelt und für Nachwuchs gesorgt.
Bisher konnte man Aussagen der Stadtverwaltung Hohen Neuendorf immer so verstehen, dass kein Interesse daran besteht, den Wald mit einer Straße zu queren. Nach der großzügigen Fällung für die Grundschule in der Niederheide (über das Schulgrundstück hinaus, heute Parkplatz) wurde Anwohnern versichert, dass künftig der Wald für Bauvorhaben Tabu sei.
Das Klimaschutzkonzept der Stadt Hohen Neuendorf verlangt die »(v)erbindliche Sicherung von Wald und Grünflächen im Stadtgebiet«. Die »vorhandenen Wald- und Grünfläche« sind »zu schützen, auszubauen und zu pflegen«.
Es darf nicht sein, dass im Gebiet unserer Kommunen eine Waldfläche nach der anderen der Baulandgewinnung zum Opfer fällt. Der Prozess der Flächenumwidmung ist nicht umkehrbar.
Forderungen
Der Umweltverband Birkenwerder - Hohen Neuendorf fordert deswegen die Stadt Hohen Neuendorf auf, eine Umnutzung der gerodeten Waldflächen zu verhindern und im Flächennutzungsplan (FNP) als Wald dargestellte Flächen grundsätzlich zu erhalten. In Birkenwerder ist die Niederheide bereits Landschaftsschutzgebiet (LSG).
Vom Waldbesitzer erwarten wir die Wiederaufforstung der gerodeten Flächen.
Die Gemeinde Birkenwerder muss für die Einhaltung der Baumschutzsatzung und die Umsetzung artenschutzrechtlicher Massnahmen sorgen.
Für die Fledermäuse heißt das jetzt »Gefahr im Verzug« und beide Kommunen sind aufgefordert, gemeinsam gegen den »Waldfrevel« vorzugehen.
Aktualisiert am 30. August, 13:45 Uhr
Kommentare
Datenschutzhinweise: Die E-Mailadresse wird an den Dienst Gravatar (von Auttomatic) gesendet, um zu prüfen, ob die Kommentatoren dort ein Profilbild hinterlegt haben. Zu Details hierzu sowie generell zur Verarbeitung Ihrer Daten und Widerrufsmöglichkeiten, verweisen wir Sie auf unsere Datenschutzerklärung. Sie können gerne Pseudonyme und anonyme Angaben hinterlassen. Die E-Mail-Adresse wird niemals veröffentlicht.
Kommentar schreiben